Corporate benefit in upstream security
Es kommt häufig vor, dass ausländische Muttergesellschaften von ihren rumänischen Tochtergesellschaften anfordern, dass letztere Garantien für Bankkredite gewähren und entsprechende Garantieverträge über ihr Vermögen gemäß dem rumänischen Gesetz, auch als upstream security bekannt, abschließen.
Gesetzeslage und Konsequenzen
Gem. der rum. Gesetzgebung (Artikel 1 des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990) ist der Zweck einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gewinn zu erzielen. Die rechtliche Konsequenz eines Verstoßes können die Nichtigkeit der Garantie und die Haftung der Gesellschafter und / oder Geschäftsführer erwirken. Die Haftung kann entweder (i) in der Form einer allgemeinen zivilrechtlichen Haftung oder (ii) in der Form einer Haftung für die Insolvenz der Tochtergesellschaft oder (iii) je nach Fall, in der Form einer strafrechtlichen Haftung, auftreten.
Grundsätze zur Bestimmung des Corporate Benefits
In der Praxis wurden insgesamt zwei Grundsätze für die Festlegung des Corporate Benefits anerkannt:
- Verhältnismäßigkeit zwischen dem Wert der gewährten Garantie und die dafür erhaltene Benefizien und
- Bewertung der Zweckmäßigkeit der Garantie individuell für die Tochtergesellschaft, da die Gewährung von Garantien und Bewertung der damit verbundenen Vorteile auf Konzernebene nicht in der rumänischen Gesetzgebung geregelt sind.
Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten keine Kriterien für die Bewertung des Corporate Benefits, der für die Tochtergesellschaft im Rahmen eines Geschäfts erzielt wurde. Daher wird die Bewertung in jedem konkreten Fall vom zuständigen Gericht vorgenommen.
Bewertung
Es ist unbestreitbar, dass es auf Konzernebene Synergien geschaffen werden, die einen Mehrwert erwirken und einen indirekten Vorteil für die rumänische Tochtergesellschaft darstellen. Dies kann die Kreditwürdigkeit der Muttergesellschaft sein, die sich auf die Tochtergesellschaft erstreckt oder, den Zugang der Tochtergesellschaft zu Kunden und das Know-how der Gruppe, bevorzugte Finanzierungs- und Vertragsbedingungen, Zugang zu Dienstleistungen auf Konzernebene, Technologien, usw. umfassen. Da es keine festgelegten Kriterien für die Bestimmung des genauen Wertes dieser indirekten Vorteile gibt, ist es schwierig, diese Vorteile zu quantifizieren und einen direkten Zusammenhang mit der gewährten Garantie herzustellen. Auf der anderen Seite, würde ein direkter Vorteil bedeuten, dass die Tochtergesellschaft direkt ein Bankdarlehen erhält, im Wert der gewährten Garantie.
Indirekte Vorteile müssen somit aufgrund ihrer Unklarheit sehr gut dokumentiert sein, um vom Gericht anerkannt zu werden, da rumänische Gerichte in der Regel nur direkte Benefizien (z.B. unmittelbar erhaltene Bankdarlehen) zu Gunsten der Tochtergesellschaft anerkennen.
Schlussfolgerung
In Ermangelung einer klaren rechtlichen Definition, Kriterien und einschlägiger Rechtsprechung ist es keine leichte Aufgabe, das Bestehen und den Umfang des Begriffes Corporate Benefit festzustellen. Die sichere Variante hier wäre, nur diejenigen Beträge zu berücksichtigen, die die Tochtergesellschaft direkt aus dem Bankdarlehen erhalten hat (direkter Vorteil). Nichtsdestotrotz würde dies jedoch öfters nicht den gesamten wirtschaftlichen Nutzen der Tochtergesellschaft decken. In solchen Fällen könnten, je nach Fall, zusätzliche Vorteile in Form von indirekten Vorteilen berücksichtigt und dokumentiert werden. Leider gibt es in Rumänien kein vordefiniertes Verfahren, um dieses Problem anzugehen. Um über ein valides Corporate Benefit zu verfügen, sollte der Garantiegeber selbstständig einen Vorteil aus der Transaktion erhalten, in der Höhe der gewährten Garantie. Wie dieser Grundsatz umgesetzt wird, bleibt jedoch in jeder konkreten Situation dem Tochterunternehmen und der Gruppe überlassen.