Der 1. Juli 2026 markiert einen entscheidenden Moment für den Kryptomarkt der Europäischen Union: das Ende der Übergangsfrist gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, bekannt als MiCA. Nach diesem Datum dürfen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kunden in der EU bedienen, nicht mehr auf Grundlage der bisherigen nationalen Regelungen tätig sein, sondern nur noch mit einer gültigen MiCA-Zulassung.
MiCA schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen – einschließlich Handelsplattformen, Börsen, Anbietern von Verwahr-Wallets sowie Dienstleistungen zur Ausführung, Platzierung oder Übertragung von Kryptowerten.
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?
Laut ESMA läuft die MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 aus. Ab diesem Datum dürfen Krypto-Dienstleister, die keine MiCA-Zulassung erhalten haben, ihre Tätigkeit gegenüber Kunden in der EU nicht mehr fortsetzen. Das bloße Vorliegen eines noch in Prüfung befindlichen Zulassungsantrags reicht nicht aus, um die Dienstleistungserbringung nach Ablauf der Übergangsfrist fortzusetzen.
Die ESMA betont, dass nicht zugelassene Anbieter über vorbereitete und einsatzbereite Pläne für eine geordnete Geschäftsaufgabe – sogenannte Wind-down-Pläne – verfügen müssen. Diese Pläne müssen einen geordneten Marktaustritt ermöglichen, ohne den Kunden ungerechtfertigte wirtschaftliche Nachteile zuzufügen. In der Praxis kann dies eine vorherige Benachrichtigung der Kunden, die Übertragung der Kryptowerte auf einen MiCA-zugelassenen Anbieter oder auf eine Self-Hosted-Wallet sowie die transparente Schließung von Positionen oder Konten umfassen. Diese Pläne müssen operativ, glaubwürdig und unmittelbar umsetzbar sein und im Einklang mit den geltenden Wohlverhaltenspflichten, den aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen.
Kundenmigration und Pflichten zugelassener Anbieter
Ein wichtiger von der ESMA hervorgehobener Punkt betrifft die Migration der Kunden zu zugelassenen Unternehmen. Anbieter, die eine MiCA-Zulassung erhalten haben, müssen die Übernahme bestehender Kunden vor dem 1. Juli 2026 aktiv steuern – durch robuste Onboarding-Verfahren, einschließlich der erforderlichen Prüfungen im Rahmen der AML/CFT-Vorschriften.
Diese Migration darf nicht dazu genutzt werden, die indirekte Fortsetzung der Tätigkeit durch nicht zugelassene Unternehmen zu ermöglichen. Die nationalen Behörden werden darauf achten, dass nicht zugelassene Anbieter – einschließlich Unternehmen derselben Gruppe – nach Ablauf der Übergangsfrist kein „Business as usual" fortführen.
Die ESMA weist zudem auf Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union hin. Abgesehen von der eng gefassten Ausnahme des „Reverse Solicitation" dürfen diese keine unter MiCA fallenden Krypto-Dienstleistungen an Investoren in der EU erbringen und keine EU-Kunden zur Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen anwerben. Diese Regel gilt auch im Business-to-Business-Bereich.
Risiken für nicht zugelassene Anbieter
Die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung kann erhebliche verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen nach sich ziehen. Je nach Art des Verstoßes und anwendbarem nationalem Recht können dazu Anordnungen zur Geschäftsaufgabe, öffentliche Erklärungen über den Verstoß sowie empfindliche Bußgelder gehören.
Darüber hinaus kann das Fehlen einer Zulassung unmittelbare wirtschaftliche Folgen haben: die Unmöglichkeit, Kunden in der EU zu bedienen, Beeinträchtigungen der Beziehungen zu Bank- und institutionellen Partnern sowie erhebliche Reputationsrisiken.
Passporting der Dienstleistungen in der EU
Trotz des strengen Schutzregimes sieht MiCA für zugelassene Anbieter einen Vorteil vor – den sogenannten „Passporting"-Mechanismus. Ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Anbieter kann unter Einhaltung der geltenden Verfahren Dienstleistungen in den übrigen EU-Mitgliedstaaten erbringen, ohne in jeder Jurisdiktion eine separate Zulassung beantragen zu müssen. Für Krypto-Unternehmen macht dieser Mechanismus die MiCA-Zulassung zu einem strategischen Instrument für den Zugang zum EU-Binnenmarkt.
Gleichzeitig setzt die Zulassung substanzielle Anforderungen voraus: eine angemessene interne Governance, Compliance-Verfahren, aufsichtsrechtliche Anforderungen, Richtlinien zu Interessenkonflikten, den Schutz von Kundenvermögen, Beschwerdemechanismen sowie Pläne zur Geschäftskontinuität und geordneten Geschäftsaufgabe.
Was bedeutet die Frist für Nutzer?
Für Nutzer von Krypto-Dienstleistungen kann der 1. Juli 2026 unmittelbare Folgen haben. Ist der genutzte Anbieter nicht MiCA-zugelassen, kann dieser gezwungen sein, seine Dienstleistungen auszusetzen, den Zugang für EU-Kunden einzuschränken, Vermögenswerte auf ein zugelassenes Unternehmen zu übertragen oder die Vertragsbeziehung zu beenden.
Die ESMA empfiehlt Anlegern, zu prüfen, ob der Anbieter in den einschlägigen offiziellen Registern geführt wird, und vor allem genau festzustellen, mit welcher juristischen Person sie einen Vertrag abschließen. Der von MiCA gewährte Schutz gilt für das zugelassene Unternehmen innerhalb der Union – nicht automatisch für alle Gesellschaften derselben Gruppe und auch nicht für außerhalb der EU tätige Unternehmen, die unter derselben Marke auftreten.
Ist der Anbieter nicht zugelassen, sollten Nutzer umgehend handeln – etwa durch die Übertragung ihrer Kryptowerte auf einen zugelassenen Anbieter oder auf eine Self-Hosted-Wallet, oder gegebenenfalls durch die Schließung ihrer Positionen. Die Fortsetzung der Beziehung mit einem nicht zugelassenen Anbieter kann ein geringeres Maß an rechtlichem Schutz und ein höheres Risiko des Zugangsverlusts zu den eigenen Vermögenswerten bedeuten.
Fazit
Der 1. Juli 2026 stellt eine bedeutende Compliance-Schwelle für den Kryptomarkt der Europäischen Union dar. Anbieter ohne MiCA-Zulassung müssen eine geordnete Geschäftsaufgabe vorbereiten und umsetzen, während zugelassene Anbieter die Kundenmigration transparent und regelkonform steuern müssen.
Für Krypto-Unternehmen wird die MiCA-Zulassung zur wesentlichen Voraussetzung für eine rechtmäßige und nachhaltige Tätigkeit in der EU. Für Nutzer wird die Überprüfung des Anbieterstatus und der vertragsschließenden juristischen Person zu einer notwendigen praktischen Maßnahme zum Schutz ihrer Vermögenswerte und Rechte.
Autorinnen:
Ioana Chiper Zah
Tatiana Țapu