Am 2. Oktober ist das Gesetz Nr. 283/2022 in Kraft getreten, welche das Arbeitsgesetzbuch wesentlich ändert.  

Von den zahlreichen Novellierungen werden wir nachfolgend diejenigen darstellen, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit haben:

  1. Urlaub für Arbeitnehmer, die Familienangehörige pflegen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub für die Pflege eines Familienangehörigen oder einer Person die im gleichen Haushalt wie der Arbeitnehmer lebt und unter einer schweren Krankheit leidet, zu gewähren. Die Höchstdauer dieses Urlaubs beträgt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr und wird auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gewährt.  Gemäß den internen Regelungen des Unternehmens (wie z.B. Tarifvertrag, Betriebsordnung), kann ein solcher Urlaub auch für eine längere Dauer gewährt werden.

Dieser Urlaub wird nicht in die Dauer des Jahresurlaubs miteinbezogen und zählt für die Berechnung der Arbeitszugehörigkeit (einschl. Betriebszugehörigkeit).

Die Bedingungen für die Gewährung dieses Urlaubs werden durch gemeinsamer Anordnung des Ministers für Arbeit und Soziales und des Gesundheitsministers festgelegt. Arbeitgeber, die diesen Urlaub unbegründet verweigern, werden mit Bußgeld zwischen 4.000 Lei und 8.000 Lei bestraft.

  1. Abwesenheit der Arbeitnehmern wegen familiärer Notfälle

Der Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlte Abwesenheit, wenn eine Arbeitsverhinderung wegen unvorhergesehene Sonderumstände infolge eines familiären Notfalls (Krankheit oder Unfall) eintritt, sofern der Arbeitgeber im Voraus informiert wird.

Die Abwesenheit wegen der vorstehend erwähnten Sonderumständen ist für maximal 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr zulässig. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer werden vereinbaren, wie die Arbeit entsprechend dem Zeitraum seiner Abwesenheit verrichtet wird.

  1. Individualisiertes Arbeitsprogramm

Der Arbeitgeber kann für alle Arbeitnehmer individualisierte Arbeitsprogramme festlegen, mit ihrer Zustimmung oder auf ihren Wunsch. Jegliche Ablehnung eines etwaigen Antrags des Arbeitnehmers für die Festlegung eines individualisierten Programms muss innerhalb 5 Tage begründet werden. 

Wenn das individualisierte Arbeitsprogramm für einen begrenzten Zeitraum vereinbart wird, wird erneut, nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, das ursprüngliche Arbeitsprogramm angewandt. Der Arbeitnehmer hat zudem das Recht, auch vor Ablauf der Dauer des individualisierten Arbeitsprogramms zum ursprünglichen Arbeitsprogramm zurückzukehren, wenn sich die Umstände, die zur Gestaltung des individualisierten Arbeitsprogramms geführt haben, geändert haben.

  1. Versetzung auf eine vakante Stelle

Die Beschäftigten eines Unternehmens haben das Recht, eine Versetzung auf eine freie Stelle, welche günstigere Arbeitsbedingungen bietet, zu beantragen. Eine solche Versetzung kann nur dann beantragt werden, wenn diese ihre Probezeit abgeschlossen haben und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sind. Der Arbeitgeber wird seine Entscheidung innerhalb 30 Tagen ab dem Erhalt der Antrags des Arbeitnehmers schriftlich begründen.

  1. Möglichkeit, aufgrund von zwei individuellen Arbeitsverträgen zu arbeiten

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, für verschiedene Arbeitgeber oder für denselben Arbeitgeber aufgrund verschiedener Einzelarbeitsverträge Arbeit zu leisten, wobei sich die Arbeitszeiten nicht überschneiden dürfen.

  1. Informationspflicht

Diese Pflicht betrifft die Mindestelemente, die der Arbeitgeber den Bewerbern und Arbeitnehmern mitteilen muss und die in den individuellen Arbeitsverträge aufgenommen werden müssen. Es besteht somit eine Informationspflicht bzgl. folgenden zusätzlichen Angaben:

  • wird die Arbeit an mehreren Orten verrichtet, so ist anzugeben, ob der Arbeitgeber den Transport zwischen diesen Orten organisiert oder bezahlt;
  • in Bezug auf das Gehalt, die Zahlungsweise wird ausdrücklich erwähnt;
  • zusätzlich zu den normalen Arbeitszeiten wird die Person über die Arbeitsbedingungen und die Vergütung von Überstunden informiert und gegebenenfalls darüber, wie die Schichtarbeit organisiert ist;
  • bei der Probezeit müssen die Bedingungen und nicht nur die Dauer festgelegt werden;
  • die Erforderlichkeit, die gewährten Vorteile zu erwähnen (z.B. Zahlung für private Krankenversicherung oder zusätzliche Rentenversicherung);
  • Wenn die Arbeit im Ausland ausgeführt wird, muss neben der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch das entsprechende Land (oder die Länder) angegeben werden.

Infolge der Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs sind Unternehmen verpflichtet, die einschlägigen Unterlagen - insbesondere die individuellen Arbeitsverträge und Betriebsordnung - anzupassen, um den neu eingeführten Pflichten nachzukommen.